Betriebspraktikum/Sozialpraktikum
Das St.-Bernhard-Gymnasium bietet für alle Schülerinnen und Schüler zwei verbindliche Praktika mit Vor- und Nachbereitung durch die Schule an. Diese sind sowohl in den Richtlinien als auch im Schulprogramm verankert.
Zunächst findet in Stufe 10 das zweiwöchige Betriebspraktikum statt. In Stufe 11 absolvieren alle Lernenden ihr dreiwöchiges Sozialpraktikum.
Alle wichtigen Informationen zu den Randbedingungen und dem Ablauf der Praktika erfahren die betroffenen Schülerinnen und Schüler rechtzeitig durch die jeweilige Praktikumskoordination. Sollten darüber hinaus Fragen offen bleiben, sind wir gerne bereit im persönlichen Kontakt, telefonisch, über E-Mail oder Teams individuelle Probleme zu klären.
Wir wünschen allen viele wertvolle Erfahrungen bei ihren Praktika und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
M. Vieland & C. Behrendt C. Kemper & I. Meglin
(Koordination Berufspraktikum, StuBOs) (Koordination Sozialpraktikum)
Das Betriebspraktikum
Ziele
Das Praktikum veranlasst die jungen Menschen, sich mit der Berufswahl auseinanderzusetzen, es eröffnet Einblicke in die Berufswelt und vermittelt Kenntnisse über elementare Grundstrukturen der Arbeitswelt. An ihrem Praktikumsplatz lernen Schülerinnen und Schüler die Prinzipien der Arbeitsteilung und -zusammenführung kennen und können beobachten, welche Auswirkungen sich daraus auf das Individuum, das Sozialgefüge und die Organisation des Betriebes ergeben. Erfolgs-, aber auch Misserfolgserlebnisse im Praktikum veranlassen sie dazu, ihre eigenen Fähigkeiten und Neigungen neu zu bewerten und Berufswünsche zu überdenken oder zu entwickeln.
Zeitplan
Die Dauer des Betriebspraktikums beträgt zwei Wochen und wird unmittelbar nach den Herbstferien in der Zeit von Montag, den 28.10. bis einschließlich Freitag, den 08.11.2024 durchgeführt werden.
Zeitplan des Betriebspraktikums
22. August 2023 | Informationsabend (Präsentation zum Betriebspraktikum) für alle Eltern der 9er Schüler und Schülerinnen |
06. September 2023 | Besuch der Stufe 9 des Berufsinformationstages Willich |
Ab Dezember 2023 | Vorbereitung auf das Praktikum durch die Themenreihe zu Bewerbungen im Deutschunterricht |
26. Januar 2024 | Informationsveranstaltung für die Stufe 9 zum Betriebspraktikum |
26. Januar 2024 | Elterninformationsschreiben mit wichtigen Randdaten zum Betriebspraktikum zur Kenntnisnahme |
Ab 26. Januar 2024 | Selbstständige Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes und Kontaktaufnahme zu Betrieben (+ ggf. Bewerbungsgespräche) durch die Schülerinnen und Schüler |
08. Februar 2024 | Deadline Abgabe Abschnitt zur Kenntnisnahme des Elterninformationsschreibens an die Klassenleitung |
17. Mai 2024 | Deadline Abgabe Rückmeldebogen mit Angaben zum Praktikumsbetrieb an die StuBOs |
| Sommerferien à Übergang in Stufe 10 |
Unmittelbar vor den Herbstferien | „MeinPraktikum“ – Workshop der Malteser zur Vorbereitung der Stufe 10 auf das Betriebspraktikum |
Bis zum Praktikumsbeginn | Kontaktaufnahme durch die Betreuungslehrkraft; Absprache aller Formalitäten zum Praktikumsbericht |
28. Oktober | Zweiwöchiges Betriebspraktikum |
Zweite Praktikumswoche | Besuch einer Betreuungslehrkraft im Praktikum & gemeinsames Ausfüllen des Evaluationsbogens zum Praktikum |
Im Anschluss an das Praktikum | „DigiBiZ“- Veranstaltung der Agentur für Arbeit (digitales Berufsinformationszentrum) für die Stufe 10 am St. Bernhard Gymnasium als Nachbereitung des Praktikums |
06. Dezember 2024 | Deadline Abgabe Praktikumsbericht an Betreuungslehrkraft |
07. Januar 2025 | Deadline Rückmeldung Praktikumsbewertung (Gutachten) durch Betreuungslehrkräfte (Papierform: Schüler; Digital: StuBOs) |
07. Februar 2025 | Halbjahreszeugnisse mit Zeugnisbemerkung zum Praktikum |
Informationen und Bedingungen
Für die Wahl eines geeigneten Praktikumsplatzes ist es unerlässlich einige Grundsätze zu beachten. Diese sollen dafür sorgen, dass das Praktikum ein persönlicher Erfolg wird und nicht mit Frust und Langeweile endet.
Grundlegende Bedingungen
Der Praktikumsplatz muss so gewählt werden, dass er eine tägliche Arbeitszeit von 7-8h ermöglicht, damit ein realistischer Einblick in die Berufswelt möglich ist. Die tägliche Arbeitszeit (Mo. – Fr.) darf hierbei gemäß den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht überschritten werden (ab 6 Std. Arbeitszeit 1 Std. Pause; insg. max. 8h).
Wichtig ist auch, dass ein Praktikumsplatz gefunden wird, an dem die eigenen Qualifikationen täglich eine sinnvolle Tätigkeit zulassen und das gesamte Berufsfeld mit den Zielen eines gymnasialen Abschlusses vereinbar ist. Das bedeutet, dass der Praktikumsbetrieb einerseits Tätigkeiten umfasst, für deren längerfristige Ausübung man mindestens eine Ausbildung benötigt. Andererseits sollte er auch für vergleichsweise unqualifizierte Praktikantinnen und Praktikanten interessante Einblicke aber auch leichte Aufgaben bereithalten.
Einschränkende Bedingungen
Der Praktikumsplatz sollte in der Regel nicht im Verantwortungsbereich der Eltern liegen, damit die Kinder ihre eigenen Erfahrungen machen können. Ein Praktikum in einem „Ein-Personen-Betrieb“ ist nicht mit den Ideen des Betriebspraktikums vereinbar und ist aus organisatorischen Gründen (Krankheitsfall, Berufsfelder erkunden, Arbeit mit Kollegen,…) nicht zugelassen.
Zudem ist es auch nicht möglich einen Praktikumsbetrieb zu wählen, der in den Bereich des Sozialpraktikums fällt (Kindergarten, Schule, medizinische Pflege, etc.). Dieses Praktikum findet ein Jahr später statt, wenn die Stufe auch das entsprechende Alter hat und die nötige Vorbereitung bzw. Begleitung erhält.
Bei der Wahl des Praktikumsbetriebes ist zu beachten, dass er im Einzugsbereich unserer Schule (max. Umkreis von 25 km; Willich, Viersen, Krefeld, Neuss, Mönchengladbach, Düsseldorf) liegen soll, damit die An- und Rückreise durch eine betreuende Lehrkraft nicht übermäßig lang wird. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der Praktikumsleitung (formloser, begründeter, schriftlicher Antrag über Praktikumsleitung nötig).
Eine Zuteilung zu Betrieben ist nicht vorgesehen. Kontaktdaten verschiedener Unternehmen können jedoch bei Bedarf individuell von den Praktikumskoordinatoren erfragt werden.
Versicherung
Die Schülerinnen und Schüler sind während ihrer Tätigkeiten im Praktikum über die Schule unfall- und haftpflichtversichert, da es sich dabei nach § 8 Abs. 2 SchfkVO um eine Schulveranstaltung handelt.
Als Bescheinigung für die Praktikumsbetriebe ist es daher sinnvoll, das von uns für die Betriebe erstellt „Informationsschreiben für Betriebe“ der Bewerbung beizulegen.
Feiertage
Sollten die Schülerinnen und Schüler an einem Feiertag in ihrem Betrieb arbeiten müssen, steht ihnen ein Ausgleichstag zu.
Die Gewährung eines Brückentages nach einem Feiertag während des Praktikums liegt im Ermessen der jeweiligen Unternehmen. Es besteht kein Anspruch auf einen Brückentag gemäß der schulischen Regelungen.
Krankheit
Es besteht seitens der Schule eine Attestpflicht ab dem dritten Fehltag. Darüber hinaus müssen die Praktikantinnen und Praktikanten die Regeln des jeweiligen Arbeitgebers beachten.
- Die Schule und der Arbeitgeber müssen am ersten Krankheitstag morgens vom Fehlen unterrichtet werden. Im Folgenden muss eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erfolgen.
- Ab einer Erkrankungsdauer von drei Tagen besteht Attestpflicht. Eine Kopie des Attests muss umgehend in der Schule eingereicht werden.
- Bei mehreren Krankheitstagen oder längeren Fehlzeiten wird für den Einzelfall nach pädagogischem Ermessen festgelegt, in welchem Umfang und zu welcher Zeit die versäumten Arbeitstage nachgearbeitet werden müssen.
Der Praktikumsbericht
Der Praktikumsbericht gehört zum Praktikum und muss zum vorgegebenen Termin bei dem jeweiligen Betreuungslehrer abgegeben werden. Der Bericht spielt eine wichtige Rolle hinsichtlich der Bewertung des Praktikums, die auf einem Zertifikat dokumentiert wird, welches mit dem Halbjahreszeugnis überreicht wird.
Betreuung durch die Lehrerschaft
Den Schülerinnen und Schülern wird vor Beginn des Praktikums mitgeteilt, wer ihre jeweilige Betreuung in der Lehrerschaft ist. Eine Kontaktaufnahme über Teams oder ein Treffen zu einem Vorgespräch sind dann möglich, um Fragen hinsichtlich Organisation, Praktikumsbesuche, Zeitmanagement beim Verfassen des Praktikumsberichtes oder gegebenenfalls auftretender Probleme, etc. zu klären.
Abrechnung der Kosten des Schülerpraktikums
Alle Kosten müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Praktikums bei Frau Kroll eingereicht werden. Nur dann können eine vollständige Prüfung und Erstattung der vollständigen Belege gewährleistet werden.
Abrechnung der Schülerfahrtkosten
Da das Praktikum nach § 8 Abs. 2 SchfkVO eine Schulveranstaltung ist, gilt der Praktikumsort als Ausbildungsstätte. Wenn kein „Schoko-Ticket“ vorhanden ist, können die Fahrtkosten den Schülerinnen und Schülern dann erstattet werden, wenn die Entfernung zum Wohnort mehr als 5 km beträgt. Es ist zu beachten, dass die Fahrtkostenerstattung ausschließlich auf der Grundlage der günstigsten Tarife des VRR erfolgt. Eine Beförderung im Privat-PKW wird daher nur anteilig, auf eben dieser Basis, nicht aber auf der Grundlage der Kilometerpauschale erstattet.
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung sind die Fahrtbelege sowie der Fahrtkostennachweis der VRR einzureichen.
Abrechnung der ärztlichen Untersuchungskosten
Erstattungsfähig ist lediglich ein hausärztliches Gesundheitszeugnis. Impfungen werden nicht übernommen, da sie bei Kindern unter 18 Jahren in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden.
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung sind sämtliche Belege einzureichen.
Polizeiliches Führungszeugnis
Ein sogenanntes „polizeiliches Führungszeugnis" stellt grundsätzlich das Bundeszentralregister in Bonn aus. Beantragt werden kann es bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen in Ihrer Nähe.
Vor der Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist zu beachten, dass es in der Regel nur eine Gültigkeit von drei Monaten hat. Die Bearbeitungszeit kann ca. zwei Wochen dauern.
Ein Führungszeugnis kostet 13,00 EUR. Die jeweilige Gebühr ist mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten.
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung ist der entsprechende Beleg einzureichen.
Hygienebelehrung
Nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigt jede Person, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Diese Bescheinigung erhalten die Schüler*innen nach einer Belehrung über die zu beachtenden infektionshygienischen Regeln und Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln. Ohne diese Bescheinigung darf eine solche Tätigkeit nicht aufgenommen werden.
Die Kosten für die Bescheinigung betragen 25€. Die Gültigkeit des Nachweises beläuft sich auf drei Monate (bitte auf eine rechtzeitige Beantragung achten!).
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung ist der entsprechende Beleg einzureichen.
Würdigung des Schülerpraktikums
Die Bewertung des Praktikums wird von der Betreuungslehrkraft mittels eines Gutachtens vorgenommen. Das Ergebnis dieses Gutachtens findet sich als Bemerkung auf dem Halbjahreszeugnis wider.
Eine individuelle Beurteilung durch die Praktikumsstelle sollten die Schülerinnen und Schüler selbstständig dort erbitten.
Fragen/ Probleme am Praktikumsplatz
Falls es Fragen oder Probleme im Praktikum gibt, sind die betreuenden Lehrkräfte und die Koordinatorinnen für das Betriebspraktikum (Frau Vieland & Frau Behrendt) die Ansprechpartner. In besonderen Härtefällen stehen auch der Pater und die Schulpsychologin zur Unterstützung zur Verfügung.
Zu erreichen sind alle über die bekannten Schulmailadressen oder telefonisch über das Sekretariat der Schule.
Polizeiliches Führungszeugnis u. Hygienebelehrung
Polizeiliches Führungszeugnis
Ein sogenanntes „polizeiliches Führungszeugnis" stellt grundsätzlich das Bundeszentralregister in Bonn aus. Beantragt werden kann es bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen in Ihrer Nähe.
Vor der Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist zu beachten, dass es in der Regel nur eine Gültigkeit von drei Monaten hat. Die Bearbeitungszeit kann ca. zwei Wochen dauern.
Ein Führungszeugnis kostet 13,00 EUR. Die jeweilige Gebühr ist mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten.
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung ist der entsprechende Beleg einzureichen.
Hygienebelehrung
Nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigt jede Person, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Diese Bescheinigung erhalten die Schüler*innen nach einer Belehrung über die zu beachtenden infektionshygienischen Regeln und Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln. Ohne diese Bescheinigung darf eine solche Tätigkeit nicht aufgenommen werden.
Die Kosten für die Bescheinigung betragen 25€. Die Gültigkeit des Nachweises beläuft sich auf drei Monate (bitte auf eine rechtzeitige Beantragung achten!).
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung ist der entsprechende Beleg einzureichen.
Das Sozialpraktikum
Ziele des Sozialpraktikums
Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, den sozialen Aspekt in den Vordergrund des eigenen Handelns zu stellen und die Arbeit am Menschen zu erleben sind wichtige Ziele des Sozialpraktikums.
Unsere Schülerinnen und Schüler sollen in Lebensbereichen Erfahrungen sammeln, die ihnen bislang verschlossen blieben. Somit unterscheidet sich das Sozialpraktikum vom Berufspraktikum, welches in erster Linie eine konkrete persönliche Laufbahnplanung zum Ziel hat.
Als Schule in Malteser Trägerschaft ist es ein großes Anliegen, neben der individuellen Förderung noch einen anderen Schwerpunkt zu setzten, nämlich den sozialen Aspekt des Handelns. Im Praktikum werden die Schülerinnen und Schüler mit Menschen in Notsituationen, Krankheit und Schwäche konfrontiert. Sie werden erfahren, wie erfüllend es sein kann, diesen Menschen zu helfen, und dass verantwortungsvolles Handeln nur dann möglich ist, wenn man Sensibilität für die Schwächen und Stärken des Gegenübers entwickelt.
- Die beteiligten Schülerinnen und Schüler lernen Verantwortung für sich und für andere in einem abgesteckten Bereich zu übernehmen.
- Sie erleben effektive Teamarbeit in der Gemeinschaft und lernen, sich aufeinander verlassen zu können.
- Die Schülerinnen und Schüler begeben sich in einen realen Arbeitsalltag, in dem sie möglicherweise Konflikte mit Mitarbeitern und Vorgesetzten zu bewältigen haben werden.
- Sie erleben in diesem Alltag auch ihre Belastungsfähigkeit und können so auch das eigene Leistungsvermögen einschätzen lernen.
- Die Schülerinnen und Schüler werden in den Arbeitsprozess der jeweiligen Institution integriert, was bedeutet, dass sie die gleichen Arbeitszeiten wie die ständigen Mitarbeiter haben werden.
Dauer und Zeitplan
Die Dauer des Sozialpraktikums beträgt drei Wochen und wird unmittelbar nach den Herbstferien in der Zeit von Montag, dem 28.10.2024 bis einschließlich Freitag, dem 15.11.2024 durchgeführt werden.
ZEITLICHER ABLAUF - SOZIALPRAKTIKUM 2024
„to do“ | Termin/ Ort |
Informationsveranstaltung zum Sozialpraktikum für die Schüler der 10. Klassen | 26.01.2024, 2. Hälfte 1. Block Forum |
Selbstständige Suche und Kontaktaufnahme der SuS mit den Betrieben zum Vorstellungsgespräch | ab 26.01.2024 |
Beratungsmöglichkeit am Elternsprechtag | 26./27.04.2024 |
Deadline Abgabe des Rückmeldebogens | 17.05.2024 (Briefkasten neben Oberstufenbrett, Kellertreppe) |
Nachberatung bei Problemen | Bis zu den Sommerferien 04.07.2024 |
Sommerferien | 08.07.24- 20.08.2024 |
Erste-Hilfe-Kurs | 21.09.2024; 9:00-17:00Uhr (St.-Bernhard-Gymnasium, Geb. 4) |
Nachholtermin Erste-Hilfe-Kurs | Nach Absprache, Malteser Geschäftsstelle, Fellerhöfe 1 |
Entsendungsgottesdienst im Forum | 11.10.2024, im letzten Block Genauere Infos folgen zeitnah |
Herbstferien | 14.10.2022- 25.10.2024 |
Sozialpraktikum – die Schüler befinden sich in den Einrichtungen | 28.10.2022- 15.11.2024 |
Abgabe der Praktikumsmappe beim Betreuungslehrer | 29.11.2024 |
ggf. Anträge auf Kostenerstattung | 29.11.2024 |
Umfang
Die tägliche Arbeitszeit (Mo. – Fr.) darf hierbei gemäß den Vorgaben der Jugendarbeitsschutz-verordnung (ab 6 Std. Arbeitszeit 1 Std. Pause) nicht überschritten werden. Die Einrichtungen sind angehalten, die Schülerinnen und Schüler 8 Stunden zu beschäftigen.
Brückentage
Die Gewährung eines Brückentages nach einem Feiertag während des Praktikums liegt im Ermessen der jeweiligen Einrichtung. Es besteht kein Anspruch auf einen Brückentag gemäß der schulischen Regelungen.
Feiertage
Sollten die Schülerinnen und Schüler an einem Feiertag in ihrer Einrichtung arbeiten müssen, steht ihnen ein Ausgleichstag zu.
Krankheit
Es besteht seitens der Schule eine Attest Pflicht ab dem dritten Fehltag, darüber hinaus muss die Praktikantin/ der Praktikant die Regeln des jeweiligen Arbeitgebers beachten.
- Die Schule und der Arbeitgeber müssen am ersten Krankheitstag morgens vom Fehlen unterrichtet werden. Im Folgenden muss eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erfolgen.
- Ab einer Erkrankungsdauer von drei Tagen besteht Attestpflicht. Eine Kopie des Attests muss umgehend in der Schule eingereicht werden.
- Bei mehreren Krankheitstagen oder längeren Fehlzeiten wird für den Einzelfall nach pädagogischem Ermessen festgelegt, in welchem Umfang und zu welcher Zeit die versäumten Arbeitstage nachgearbeitet werden müssen.
Der Praktikumsbericht
Der Praktikumsbericht gehört zum Praktikum und muss zum vorgegebenen Termin bei dem jeweiligen Betreuungslehrer abgegeben werden. Der Bericht spielt eine wichtige Rolle hinsichtlich der Bewertung des Praktikums, die auf einem Zertifikat dokumentiert wird, welches mit dem Halbjahreszeugnis überreicht wird.
Betreuung durch die Lehrerschaft
Den Schülerinnen und Schülern wird vor Beginn des Praktikums mitgeteilt, wer ihre jeweilige Betreuung in der Lehrerschaft ist. Vorab werden sich Schüler/innen und Betreuungslehrer/innen zu einem Vorgespräch treffen, um Fragen hinsichtlich Organisation, Praktikumsbesuche, Zeitmanagement beim Verfassen des Praktikumsberichtes oder gegebenenfalls auftretender Probleme, etc. zu klären.
Abrechnung der Kosten des Sozialpraktikums
Alle Kosten müssen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Praktikums bei Frau Kroll eingereicht werden. Nur dann können eine vollständige Prüfung und Erstattung der vollständigen Belege gewährleistet werden.
Abrechnung der Fahrtkosten
Da das Sozialpraktikum nach § 8 Abs. 2 SchfkVO eine Schulveranstaltung ist, gilt der Praktikumsort als Ausbildungsstätte. Die Fahrtkosten werden den Schülerinnen und Schülern dann erstattet, wenn die Entfernung zum Wohnort mehr als 5 km beträgt. Es ist zu beachten, dass die Fahrtkostenerstattung ausschließlich auf der Grundlage der günstigsten Tarife des VRR erfolgt. Eine Beförderung im Privat-PKW wird daher nur anteilig, auf eben dieser Basis, nicht aber auf der Grundlage der Kilometerpauschale erstattet.
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung sind die Fahrtbelege sowie der Fahrtkostennachweis der VRR einzureichen.
Abrechnung der ärztlichen Untersuchungskosten
Erstattungsfähig ist lediglich ein hausärztliches Gesundheitszeugnis. Impfungen werden nicht übernommen, da sie bei Kindern unter 18 Jahren in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden.
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung sind sämtliche Belege einzureichen.
Polizeiliches Führungszeugnis
Ein sogenanntes „polizeiliches Führungszeugnis" stellt grundsätzlich das Bundeszentralregister in Bonn aus. Beantragt werden kann es bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen in Ihrer Nähe.
Vor der Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist zu beachten, dass es in der Regel nur eine Gültigkeit von drei Monaten hat. Die Bearbeitungszeit kann ca. zwei Wochen dauern.
Ein Führungszeugnis kostet 13,00 EUR. Die jeweilige Gebühr ist mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten.
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung ist der entsprechende Beleg einzureichen.
Hygienebelehrung
Nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigt jede Person, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Diese Bescheinigung erhalten die Schüler nach einer Belehrung über die zu beachtenden infektionshygienischen Regeln und Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln.
Ohne diese Bescheinigung darf eine solche Tätigkeit nicht aufgenommen werden.
Die Kosten für die Bescheinigung betragen 25€. Die Gültigkeit des Nachweises beläuft sich auf drei Monate (bitte auf eine rechtzeitige Beantragung achten!).
Mit dem Antrag zur Kostenerstattung ist der entsprechende Beleg einzureichen.
Erste-Hilfe-Kurs und Belehrungen zum Eigenschutz
Der Kursus ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und findet Samstag, den 21.09.2024 in Gebäude 4 des St. Bernhard-Gymnasiums statt. Die Räume werden kurzfristig bekanntgegeben. Kursbeginn ist um 9.00 Uhr, das Ende gegen 17.00 Uhr.
Die Schülerinnen und Schüler, die erkrankt sind oder aus wichtigen privaten Gründen (z.B. Landesmeisterschaften im Sport) nicht an der Ausbildung teilnehmen können, müssen rechtzeitig eine schriftliche Entschuldigung der Eltern mit entsprechendem Nachweis über die Jahrgangsstufenleiter bei der Schulleitung einreichen. Der Nachholtermin findet auf der Malteser Geschäftsstelle, Fellerhöfe 1 in 47877 Willich statt. Der Termin ist selbstständig zu vereinbaren.
Die Teilnahmebescheinigung erhalten nur die Schüler, die den ganzen Tag voll anwesend waren, nach Beendigung des Praktikums von ihren Religionslehrern. Die Bescheinigungen sind sorgfältig aufzubewahren. Eine Neuausstellung kostet 10€.
Entsendungsgottesdienst
Der Entsendungsgottesdienst ist für alle Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase (EF) verbindlich. Er findet am letzten Tag vor den Herbstferien im Forum statt. Die jeweiligen Kurslehrer begleiten ihren Kurs.
Würdigung des Sozialpraktikums
- Ein Zertifikat wird ausgehändigt.
- Eine individuelle Beurteilung der Praktikumsstelle sollte der Schüler selbstständig erbitten.
Fragen/ Probleme am Praktikumsplatz
Falls es Fragen oder Probleme im Praktikum gibt, sind die betreuenden Lehrerinnen und Lehrer und die Koordinatorinnen für das Sozialpraktikum Frau Kemper,
und nach den Sommerferien auch Frau Geertsema die Ansprechpartnerinnen.
Tel.: 02154-9577-0,
Email: C.Kemper@stb-schulen-willich.de
I.Geertsema@stb-schulen-willich.de
In besonderen Härtefällen stehen ebenfalls Pater Andreas, die Schulpsychologin Frau Puls und die Beratungslehrer/innen zur Unterstützung zur Verfügung.
Information zur Wahl der Praktikumsplätze
Die Wahl des Praktikumsplatzes erfolgt selbständig und sollte frühzeitig begonnen werden. In TEAMS wird in der Stufen-Gruppe im Kanal „Sozialpraktikum 2024“ ein Pool an Einrichtungen zur Verfügung gestellt, die dabei helfen soll, eine soziale Einrichtung zu finden.
Dieses Angebot an sozialen Einrichtungen ist eine Zusammenstellung vieler Einrichtungen in Willich und Umgebung (bis zu ca. 20 km), die die Organisatoren persönlich kontaktiert haben.
Es kann natürlich passieren, dass eine Einrichtung aus internen Gründen (- die sie anzugeben nicht verpflichtet ist! -) für dieses Jahr keine Praktikanten beschäftigen kann. Es ist daher sinnvoll, sich vor dem Einreichen der Bewerbung z.B. im telefonischen Kontakt zu vergewissern, ob für die fragliche Zeit ein Praktikum möglich ist.
Der ausgefüllte Rückmeldebogen muss bis zum 17.05.2024 in digitaler oder Papierform an die Praktikumskoordinatorinnen zurückgegeben werden.
Alle wichtigen Formulare sowie die PowerPoint-Präsentation zum Sozialpraktikum sind unter Teams – Stufengruppe – Kanal „Sozialpraktikum“, zu finden.