Fachkonferenzen
Elternvertreter in den Fachkonferenzen der Schule
Sehr geehrte Eltern,
seit dem Beschluss der Schulpflegschaftssitzung vom 3. Mai 2007 wird das Verfahren zur Wahl der Elternvertreter bei den Fachkonferenzen wie folgt durchgeführt:
Die Vertreter der Elternschaft werden nicht in der 1. Schulpflegschaftssitzung gewählt. Stattdessen wählen die neu gewählten Elternvertreter für die Schulkonferenz inklusive den Stellvertretern, unmittelbar nach der 1.Schulpflegschaftssitzung die Elternvertreter zu den Fachkonferenzen.
Es kann sich jeder interessierte Erziehungsberechtigte zur Wahl stellen. Folgende Möglichkeiten durch einen schriftlichen Bewerbungsbogen bestehen dazu:
- Die 1.Klassenpflegschaftssitzung; Klassenlehrer und Pflegschaftsvorsitzende stellen den Bewerbungsbogen vor und verteilen ihn an Interessenten.
- Der Bogen kann auch auf dieser Seite im PDF Format heruntergeladen werden. Download Bewerbungsbogen
- Im Schulsekretariat sind die Bewerbungsbögen ebenfalls erhältlich.
- Die Rückgabe der Bögen kann über E-Mail oder Fax an die Adressen der
- Schulpflegschaft erfolgen, oder sie können auch bis zum Vortag der
- ersten Schulpflegschaftssitzung im Schulsekretariat abgegeben werden.
Teilnahme an den Fachkonferenzen
Die gewählten Elternvertretungen für die einzelnen Fächer
Maximal können zwei Vertretungen der Elternschaft an den Fachkonferenzen teilnehmen. Sie sind zwar nicht stimmberechtigt, können aber eigene Anträge stellen und werden in beratenden Funktionen gehört.